ÖRR schweigt zu Christenverfolgung

Am 27. Januar im Bundestag einen Antrag einzubringen, der daran erinnert, dass Christen in aller Welt bedroht, verfolgt und ermordet werden, ist keine schlechte Sache. Sie kann sich auf alles Mögliche, sogar aufs Grundgesetz berufen, das es verbietet, Menschen ihres Glauben wegen zu benachteiligen oder zu schikanieren. Das Manko: der Antrag kam von der AfD. Damit war klar, dass er keine Chancen hatte. Überraschend war dann auch nur noch das Niveau, auf dem die von der Fraktionsführung vergattern Sprücheklopfer ihren Auftrag erfüllten. Thomas Rachel, der religionspolitische Sprecher der Unionsparteien (den gibt es wirklich, auch in den anderen Parteien) hat dabei einen neuen Tiefen-Rekord aufgestellt. Verfolgt und drangsaliert würden Angehörige aller möglichen Glaubensgemeinschaften, gab er zu bedenken, man dürfe die eine nicht gegen die andere Religion ausspielen. Worauf man nur antworten kann: Eben! Gedenktage gibt es für alle möglichen Opfergruppen, nur für verfolgte Christen nicht. Die alte Regel gilt immer noch: alle Religionen sind gleich, aber einige sind gleicher.

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