Das ZDF muss laut einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München 1 (19.12.2024, Az. 26 O 12612/23) bestimmte Aussagen seines Magazins Royale in Zukunft unterlassen. Moderator Böhmermann hatte darin dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in Invasionstechnik, Arne Schönbohm, eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt. Schönbohm war daraufhin von Ministerin Faeser seines Amtes enthoben und strafversetzt worden. Aufgrund der Böhmermann-Sendung sei das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Amt des BSI-Präsidenten beschädigt worden.
Erst später ging das Ministerium aufgrund eines von Schönbohm selbst initiierten Disziplinarverfahrens diesen Vorwürfen näher nach. Da im keine Dienstverstöße nachgewiesen werden konnten, klagt Schönbohm wegen der Verletzung von Fürsorgepflichten vor dem Verwaltungsgericht in Köln parallel auch gegen seinen Dienstherrn. Das Verfahren läuft noch.
Siehe auch
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-26o1261223-arne-schoenbohm-zdf-jan-boehmermann